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Es ist schon verrückt, dass Lobbyisten für mehr Transparenz beim Lobbying lobbieren müssen…

Am 26. Januar 2018 hat die Schweizerische Public Affairs Gesellschaft  SPAG als Reaktion auf einen Vorschlag der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SGP-SR), den sie als Transparenz verhindernd betrachtet die folgende Medienmitteilung veröffentlicht. Da ich Mitglied bei der SPAG bin, möchte ich sie hier publizieren. Kurz zusammengefasst kann man sagen, dass die SPAG ihren Mitgliedern strenge Vorschriften zur Transparenz macht und nicht aufhört, einen guten Vorschlag nach dem anderen zu präsentieren, die Transparenz beim Lobbying zu erhöhen und zu verbessern. Doch ausgerechnet die Profi-Lobbyisten scheitern mit ihrem Lobbying für transparentes Lobbying permanent am Parlament, dem so viel Transparenz wohl nicht ganz geheuer zu sein scheint. 

«Transparentes Lobbying»: SPAG fordert zeitgemässe Regelung für Lobbyisten im Bundeshaus-Lösung Stellungnahme zur Vernehmlassungsvorlage der SPK-S

Die Schweizerische Public Affairs Gesellschaft SPAG, der Berufsverband der Lobbyistinnen und Lobbyisten der Schweiz, erachtet den Vorschlag der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SGP-SR) als ungenügend und wird sich im Rahmen der Vernehmlassung ausführlich zu den Umsetzungsvorschlägen der parlamentarischen Initiativen Berberat und Caroni äussern.

Richtigerweise und in Übereinstimmung mit der bisherigen Selbstregulierungspraxis der SPAG schlägt die Kommission dem Parlament vor, der Zugang von Lobbyisten zum Parlament solle mit einer Offenlegung von Arbeitgebern und Auftrag- gebern verbunden sein. Diese Regelung würde für alle Lobbyisten gelten – auch für jene, die nicht SPAG-Mitglied sind.

Eine neue Regelung einzig über die existierenden «Götti-Badges» abwickeln zu wollen, führt zu einer Ungleichbehand- lung der professionellen Lobbyistinnen und Lobbyisten: So gibt die Kommission vor, die einzelne Parlamentarierin / der einzelne Parlamentarier sei inskünftig für Zutritte zuständig und das Schweizer Parlament – als gesetzgebende Behörde – werde gar nichts neu regeln.

Demokratiepolitisch fragwürdig und schwer begründbar ist ferner die Idee der Kommission, es solle zusätzlich all jenen Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern der Zugang zum Bundeshaus / der Wandelhalle verweigert werden können, welche diesen bisher über Tagesbesuchs-Badges bekommen konnten. Diesbezüglich argumentiert die Kom- mission sehr widersprüchlich. Sie sagt, «dass sich Systeme, in denen ein parlamentarisches Organ über den Zutritt von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern entscheidet, nicht bewähren» Sie überantwortet nun aber genau diesen Entscheid jedem einzelnen Parlamentarier. Dass solche Eintritte vollständig vom Gutdünken der einzelnen Ratsmitglieder abhängig würden, verschärft genau jene Tendenzen, welche mit einer zeitgemässen und transparenten Regelung einge- dämmt würden: Es entstehen neue Abhängigkeiten und neue Intransparenz.

Statt Bürgerinnen und Bürgern Offenheit, Professionalität und Transparenz im täglichen Abgleich politischer Interessen zu garantieren, würde das Schweizer Parlament damit die konsequente Abschottung von Zivilgesellschaft und Wirtschaft demonstrieren.

In dieser Form stellt die Vorlage einen klaren Rückschritt dar. Sie wird den Werten und Grundregeln der Schweizer Demo- kratie nicht gerecht und sie stellt einen Affront dar für alle Institutionen, Personen und Gremien, welche zu Recht Zugang zu den gewählten Volksvertretern im Parlament haben. All den Vorwürfen, es mangle dem Parlament an Transparenz, werden damit Vorschub geleistet.

Die SPAG wird in der Vernehmlassung gegen den in dieser Form inakzeptablen Vorschlag der SPK Stellung beziehen und einen konstruktiven Vorschlag machen.

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