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CO2-Gesetz unterstützt Umstieg auf erneuerbares Kerosin

Heute stand ein Leserbrief von mir in der Limmattaler Zeitung, zu einem Thema, das mir sehr wichtig ist: das CO2-Gesetz und die Anschubfinanzierung für den Umstieg auf erneuerbares Kerosin:

Im Gesetz steht es anders

Am Freitag vertrat der Flughafen-Zürich-Chef Stephan Widrig in dieser Zeitung den Standpunkt, die geplante Flugticketabgabe könne nicht für den Kauf von nicht fossilen Energieträgern eingesetzt werden. Dies sei im CO2-Gesetz nicht so vorgesehen. Deshalb sei es ein Gesetz ohne Wirkung auf den Klimaschutz in der Luftfahrt. Herr Widrig kennt das Gesetz wohl nicht so gut.

In Artikel 53 Absatz 2 steht, dass «… weniger als die Hälfte des Ertrags aus der Flugticketabgabe … für Massnahmen zur wesentlichen Verminderung von Treibhausgasemissionen eingesetzt» werden.

Damit ist gemeint, dass bis zu 49 Prozent der Flugticketabgabe verwendet werden können, um die Mehrkosten beim Einkauf von erneuerbarem Kerosin zu finanzieren. Nationalrat Martin Bäumle und ich hatten diese Idee eingebracht, und das Parlament hatte sie übernommen. Wir haben seitdem zahlreiche Gespräche mit Airlines, Flugzeugbauern und Vertretern der Erdölindustrie geführt.

In der NZZ am Sonntag vom 8. September 2019 fand unsere Idee noch Unterstützung durch den Flughafen. Wird das CO2-Gesetz abgelehnt, hat man sich selbst ins Fleisch geschnitten.

Weltweit herrscht grosses Interesse an dieser schweizerischen «Erfindung». Sie hat das Potenzial, zum globalen Game Changer zu werden. Wir sollten stolz darauf sein, statt sie zu leugnen.

Und wir sollten unbedingt Ja zum neuen CO2-Gesetz sagen.

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