ls der Nationalrat die Revision des CO2-Gesetzes 2018 zum ersten Mal behandelte, gelang es unserer Fraktion zusammen mit der SVP und einem Teil der politischen Mitte, dem Gesetz in der Detailbehandlung einen so liberalen Stempel aufzudrücken, dass die Grünen es am Ende ablehnten. Diese Vorlage enthielt nicht einmal eine Flugticketabgabe.
Bemerkenswert daran ist, dass die gleiche SVP, die uns nun vorwirft, mit der Linken gemeinsame Sache zu machen, damals zusammen mit den Grünen Nein stimmte.
Seitdem ist klar: mit der SVP wird es keine Revision des veralteten CO2-Gesetzes geben. Die SVP will überhaupt kein CO2-Gesetz, denn sie will auch keinen aktiven Klimaschutz.
Der Klimawandel jedoch ist real und die Schweiz hat sich zusammen mit ca. 200 Ländern verpflichtet, die Herausforderung anzunehmen und Massnahmen zu ergreifen, um die die globale Temperaturerhöhung auf 1.5°C zu begrenzen und auf keinen Fall mehr als 2°C zuzulassen. Für den ersten Meilenstein haben wir keine 9 Jahre mehr Zeit. Einen zweiten Anlauf – oder gar ein drei Jahrzehnte langes Hin und Her wie bei der Altersvorsorge – können wir uns auf gar keinen Fall leisten. Denn die Schweiz und die Schweizer FDP stehen auch für Zuverlässigkeit.
Es braucht deshalb eine Revision des CO2-Gesetzes. Würden wir dies den Linken allein überlassen, würde ein links-grünes Verbotsgesetz und Bürokratiemonster herausschauen. Das haben wir aber nicht. Im Gegensatz zur SVP haben wir uns, getreu unserem Wert des Gemeinsinns, an die Arbeit gemacht und mitgeholfen, ein von 160 Parlamentariern und praktisch der gesamten Wirtschaft breit abgestütztes Gesetz zu schaffen, das kein einziges Verbot enthält und auch kein Bürokratiemonster schaffen wird, wie die SVP fälschlicherweise behauptet.
Selbst Avenir Suisse hat dem neuen CO2-Gesetz bescheinigt, dass es aus liberaler Sicht nicht ideal, aber liberal genug und vor allem wirksam ist, dass mit ihm der Spagat gelingen kann zwischen Liberalismus und der für den Klimaschutz notwendigen Lenkung eines Marktes, der durch indirekte Subventionen versagt hat.
Unterstützung für unsere These, dass das CO2-Gesetz die Freiheit stärkt ist bemerkenswerterweise das jüngste Urteil des deutschen Verfassungsgerichtes. Es liest sich wie eine Hymne an die Freiheit. Denn es hält fest, dass ein mangelnder Klimaschutz in unzulässiger Weise die Freiheit kommender Generationen einschränkt, weshalb es der deutschen Bundesregierung auferlegt hat, für den Klimaschutz mehr zu tun.
Ein paar Zitate, um dies zu untermauern:
“Das Grundgesetz verpflichtet unter bestimmten Voraussetzungen zur Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit über die Zeit und zur verhältnismäßigen Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen. … Art. 20a GG schließt die Notwendigkeit ein, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten. … Weitere Reduktionslasten könnten dann so kurzfristig zu erbringen sein, dass dies (auch) ihnen enorme Anstrengungen abverlangte und ihre grundrechtlich geschützte Freiheit umfassend bedrohte. Potenziell betroffen ist praktisch jegliche Freiheit, weil heute nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden sind und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sein können. … Vor diesem Hintergrund begründen Vorschriften, die jetzt CO2-Emissionen zulassen, eine unumkehrbar angelegte rechtliche Gefährdung künftiger Freiheit, weil sich mit jeder CO2-Emissionsmenge, die heute zugelassen wird, das verfassungsrechtlich vorgezeichnete Restbudget irreversibel verkleinert und CO2-relevanter Freiheitsgebrauch stärkeren, verfassungsrechtlich gebotenen Restriktionen ausgesetzt sein wird.“
Mehr muss man dazu nicht mehr sagen.