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Smartvote sabotiert die politische Meinungsbildung

Und wieder einmal verbreitet Smartvote Falschinformationen. Schon bei den Kantonsratswahlen musste ich ihnen verbieten, meinen Smartspider zu publizieren, weil er ein völlig falsches Bild meiner politischen Einstellung und Ziele vermittelte, wie schon beim ersten Mal 2018, als ich den Fragebogen versuchsweise ausfüllte.

Als ich vorgestern die 75 Fragen von Smartvote beantworten wollte, gab ich bei der vierten Frage auf.

Sie lautet «Im Rahmen der BVG -Reform sollen die Renten gekürzt werden (Senkung Mindestumwandlungssatz von 6.8% auf 6%). Befürworten Sie diese Massnahme?»

Diese Aussage ist falsch. Wie kann ich sie also beantworten? Soll ich einer Falschinformation zustimmen?

Begründung:

Die Rente in der zweiten Säule (BVG) wird aus einem persönlichen Sparkonto bezahlt, in das man während seines Arbeitslebens via Lohnabzüge eingezahlt hat. Der Arbeitgeber verdoppelt die Sparbeiträge mindestens. Bei 86% der Versicherten zahlt der Arbeitgeber sogar noch mehr ein. Damit das Angesparte bis zum Lebensende für die Rente reicht, muss es rationiert werden. Das passiert mithilfe des Umwandlungssatzes. Mit ihm wird berechnet, wieviel jährlich ausbezahlt werden kann, damit das angesparte Alterskapital bis zum Lebensende reicht. Heuet beträgt er 6.8%, was bedeutet, dass pro CHF 100’000 Alterskapital jährlich CHF 6’800 ausbezahlt werden können. (Die meisten Versicherten wissen gar nicht, wie viel Geld sie in der zweiten Säule haben…)

Weil wir wegen der gestiegenen Lebenserwartung heute 1/3 länger in Rente sind, als bei Einführung des BVG, ist ein Umwandlungssatz von 6.8% zu hoch, denn dann reicht das Geld nicht mehr bis zum Lebensende. Die Differenz muss von den Renditen der jüngeren Generationen abgezweigt werden. Das ist die so genannte Umverteilung.

Im Rahmen der BVG21-Reform wird deshalb nun der gesetzliche BVG-Mindest-Umwandlungssatz auf 6% gesenkt. Das heisst, dass die davon betroffenen Versicherten nur noch CHF 6’000 pro CHF 100’000 und Jahr bekommen würden, wenn es keinen Ausgleich gäbe. Davon betroffen sind aber nur 14% der Versicherten. Denn bei denen, die mehr als das Minimum an Alterskapital haben, wurde der faktische Umwandlungssatz schon lange gesenkt und an die gestiegene Lebenserwartung angepasst.

Ein Ziel der BVG21 ist, dass es trotz Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes nicht zu Renteneinbussen kommt. Das wird durch verschiedene Ausgleichsmechanismen erreicht. Weil sich im Parlament die politische Linke mit ihren Forderungen nach einer neuen Umverteilung durchsetzen konnte, gibt es solche Ausgleichszahlungen jedoch nicht nur für die betroffenen 14% der Versicherten, sondern für die Hälfte.

Konkret bedeutet das:

Im Rahmen der BVG-Reform gibt es für niemanden weniger Rente und für 36% der Versicherten sogar noch eine Rentenerhöhung. (Das kann man alles beim Schweizerischen Pensionskassenverband ASIP nachlesen, wo es auch einen Faktencheck zum Thema gibt.)

Dass die Gewerkschaften nun trotzdem mit der Lüge, die Reform führe zu sinkenden Renten bei steigenden Kosten das Referendum ergriffen haben, ist für sich schon ein Skandal.

Dass Smartvote jedoch diese Lüge auch noch in ihren Fragebogen eingebaut hat, grenzt an Sabotage bei der politischen Meinungsbildung.

Das zeigt sich auch darin, dass auf meine Richtigstellungen nicht eingegangen wurde und man mir seitens Smartvote antwortete, die Falschaussage sei korrekt.

Ich hatte schon lange den Verdacht, dass Smartvote einen starken Linksdrall hat und ein falsches Bild der liberalen Politik verbreitet. Wie sonst kann es sein, dass der Smartspider von mir den Eindruck vermittelt, Umweltschutz würde mich nicht interessieren? Nach dem jetzigen Vorfall ist aber klar, dass Smartvote gezielt Desinformation betreibt.

Wie diese Organisation den Begriff des Liberalismus missbraucht, kann man in der heutigen NZZ nachlesen, in der auch über die Desinformation zur BVG-Reform berichtet wird (kostenpflichtig bzw. für Abonnenten):

https://www.nzz.ch/schweiz/smartvote-ld.1750126

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